Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgebersystem – Ihre vertrauliche Anlaufstelle
Meldung eines strafrechtlichen Tatbestandes gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Es geht beim Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) um den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern (§1 HinSchG Abs. 1) jedoch auch um den der Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind (§1 HinSchG Abs. 2).
Der sachliche Anwendungsbereich bezieht sich auf alle strafrechtlichen Tatbestände:
- Geldwäsche
- Veruntreuung
- Steuerliche Vergehen
- Subventionsbetrug
- Missbrauch
Hinweise können anonym oder namentlich über ein von der agentia GmbH (externer Datenschutzbeauftragter der ajb gmbh) bereitgestelltes Formular gemeldet werden. Um den Schutz Ihrer Identität zu gewährleisten, werden alle Informationen streng vertraulich behandelt.
Wie funktioniert das?
Die Meldung erfolgt einfach und schnell über das Melde-Formular:
- Schreiben Sie über das extern verwaltete Melde-Formular: pro.teambeam.de/agentia
- Beschreiben Sie den Sachverhalt so detailliert wie möglich.
- Entscheiden Sie, ob Sie anonym bleiben möchten oder freiwillig Ihre Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen angeben.
Bei einer anonymen Meldung muss der oder die Hinweisgebende im Feld „Absender“: anonym und im Feld „E-Mail-Adresse“: ajb-compliance@agentia.de eintragen.
Unser externer Datenschutzbeauftragter sorgt für eine zügige und gründliche Prüfung aller eingehenden Meldungen.
Je nach Sachverhalt und Erforderlichkeit werden weitere Stellen in die Bearbeitung einbezogen. Das können interne Stellen sein wie z.B. die Personalabteilung, die Finanzabteilung und die Geschäftsführung, aber auch externe Stellen wie Anwaltskanzleien oder Strafverfolgungsbehörden.
Bei der Offenlegung von Informationen wird auf die Vertraulichkeit geachtet.