Jugendberufshilfe – Primus
Primus unterstützt Jugendliche beim Übergang zwischen Schule und Beruf.
Welche Angebote finden Sie bei uns?
Wir unterstützen junge Menschen bei der Wiedererlangung und Stabilisierung ihrer Tagesstruktur, bei der Lern- und Ausbildungsmotivation und in psychosozialen Problemlagen. Dazu gehören:
- Sozialpädagogische und psychologische Einzelgespräche
- Netzwerkarbeit
- Unterricht in Klein- und Einzelgruppen
- Berufsorientierung
- Unterstützung bei der Praktikum-Suche
- Handwerkliche und Kreativangebote in der Werkstatt
- Exkursionen (Sport, Kultur, Spaß)
- Gemeinsame Mahlzeiten
Wir beraten auch die Eltern, damit sie die beruflichen Lebensentwürfe ihrer Kinder gut begleiten können.
An wen richtet sich unser Angebot?
Wir sind für Jugendliche (14-21 Jahre) da, die sich in einer schwierigen Schulsituation befinden und pädagogische und psychologische Unterstützung brauchen.
Wir bieten Hilfe bei der Gestaltung der Lebensplanung bzw. des Übergangs zwischen Schule und Beruf an.
Was können Sie bei uns erreichen?
Jugendliche werden bei Primus dabei unterstützt:
- Tagesstruktur wiederzuerlangen
- schulische Lücken zu schließen
- einen Schulabschluss zu erlangen (BBR, eBBR)
- Praktika zu absolvieren
- eine Ausbildungs- / Berufs-Perspektive zu entwickeln
- soziale Kompetenzen zu trainieren
- psychosoziale Themen zu bearbeiten
- Grundarbeitsfähigkeiten zu trainieren
Unser Team
Unser multiprofessionelles Team besteht aus Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Lehrer*innen und Werkstatt-Anleitung.
Den Übergang Schule – Beruf möglichst konfliktfrei und erfolgreich zu gestalten, ist unser Hauptanliegen.
Dabei bearbeiten wir gemeinsam Schwierigkeiten und Probleme, um diesen Übergang zu erleichtern.
Ziele werden MIT und nicht FÜR die Jugendlichen entwickelt. Primus bietet den Raum, um diese Ziele auf Tragfähigkeit zu testen und ihnen ein Stück näher zu kommen.
- Garten im Hinterhof
- Tischtennisplatte
- Kicker
- Multimediaraum
Primus ist ein Projekt zur beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Alter von 14 bis 21 Jahren.
Dabei handelt es sich um eine Maßnahme der teilstationären, beruflichen und sozialpädagogischen Jugendhilfe, die über SGB VIII, §13.2 in Verbindung mit §§27 und 35a umgesetzt wird.Der Zugang erfolgt über das zuständige Jugendamt oder die Jugendberufsagentur.